[et_pb_section admin_label=“section“][et_pb_row admin_label=“row“][et_pb_column type=“4_4″][et_pb_text admin_label=“Text“ background_layout=“light“ text_orientation=“left“ use_border_color=“off“ border_color=“#ffffff“ border_style=“solid“]
Eigentlich dürften wir auf das Erreichte stolz sein. Seit dem 10. März 1994 fällt Homosexualität nicht mehr unter Strafe, zwei Jahre zuvor, 1992 hat die Weltgesundheitsorganisation Homosexualität aus dem International Classification of Diseases (ICD) als Krankheit gestrichen. Schließlich dürfen gleichgeschlechtliche Paare seit dem 01. Oktober 2017 heiraten. – Alles erreicht möchte man meinen, und ja wir dürfen zurecht ein wenig Stolz sein auf das Erreichte und auch kurz innehalten den 10. März auch mal mit einem Gläschen Sekt feiern.
Dennoch sind wir nicht am Ziel, seit einigen Jahren steigt die Gewalt gegen Homosexuelle wieder an, auch in Bayern. Als LSU Landesverband setzen wir uns dafür ein, dass es auch in Bayern einen Beauftragten für queere Lebensweisen und queere Flüchtlinge gibt. Darüber hinaus setzen wir uns aber auch dafür ein, dass die Menschenrechte weltweit anerkannt werden, denn nach wie vor ist vielen Länder Homosexualität strafbar worauf die Freiheitsstrafe, oder gar der Todesstrafe verhängt wird.
Zeittafel zur Geschichte der Homosexuellenverfolgung
1871
Nach Gründung des Deutschen Reiches wird im Strafgesetzbuch unter Paragraf 175 formuliert:
»Die widernatürliche Unzucht, welche zwischen Personen männlichen Geschlechts oder von Menschen mit Tieren begangen wird, ist mit Gefängnis zu bestrafen…«
Bis zur Jahrhundertwende wurden jährlich zwischen 300 und 600 Männer nach § 175 in Deutschland rechtskräftig verurteilt. Wissenschaftliche Schätzungen gehen davon aus, dass es tausende waren, die jedes Jahr Opfer von Erpressung und Denunziation wurden. Die wenigsten dieser Fälle wurden aktenkundig, weil die Opfer aus Angst vor gesellschaftlicher Ächtung fast nie zur Polizei gingen. Homosexuelle (lesbische) Liebe zwischen Frauen wurde zwar auch gesellschaftlich geächtet, jedoch nur in Ausnahmefällen strafrechtlich verfolgt.
1897
In Berlin gründete der Arzt und Sexualwissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld (1868–1935) das »Wissenschaftlich-humanitäre Komitee (WhK)«, eine Vereinigung, die sich vor allem für die Gleichberechtigung homosexueller Menschen engagierte.
Eine erste Aktion bestand in einer Unterschriftensammlung zur Abschaffung des § 175, die von einigen tausend Prominenten unterzeichnet wurde, unter anderem von Persönlichkeiten wie Martin Buber, Alfred Döblin, Albert Einstein, Gerhart Hauptmann, Karl Jaspers, Käthe Kollwitz, Heinrich und Thomas Mann, Walther Rathenau und Rainer Maria Rilke.
1898
Am 13. 1. 1898 wurde diese Petition im Deutschen Reichstag vom SPD-Vorsitzenden August Bebel (1840–1913) vorgetragen und begründet, jedoch von der Mehrheit der Abgeordneten abgelehnt.
1914
Bis 1914 gründen sich nach dem Vorbild des Berliner WhK ähnliche Organisationen zur Gleichberechtigung der Homosexuellen in den Niederlanden, England, Österreich und der Schweiz.
1918
Nach dem Ende des Ersten Weltkriegs kommt es in der ersten deutschen Republik (»Weimarer Republik«) zu bisher nicht da gewesenen Rechten: Nach der Aufhebung der Pressezensur dürfen sich erstmals auch Homosexuelle organisieren und ihre Ansichten drucken und verbreiten. Der § 175 bleibt trotzdem weiter gültig.
1919
Magnus Hirschfeld und das WhK gründen in Berlin das »Institut für Sexualwissenschaft«, in dem neben wissenschaftlicher Forschung auch die erste Ehe- und Sexualberatungsstelle Deutschlands eingerichtet wird. Im selben Jahr erscheint der erste unter der Beratung von Magnus Hirschfeld gedrehte (Aufklärungs-)Film über Homosexuelle mit dem Titel »Anders als die anderen«.
1920
Nach einem Vortrag in München wird Magnus Hirschfeld von einem Studenten niedergeschlagen und verletzt.
1925
Die gesellschaftliche und strafrechtliche Benachteiligung von Homosexuellen bleibt weitgehend auch in der Weimarer Republik bestimmend. Trotzdem entstehen immerhin in den Großstädten unterschiedliche Lokalitäten und Orte, wo sich Homosexuelle relativ ungestört treffen können. Der junge Schriftsteller Klaus Mann (1906–1949) beschreibt in seinem Buch »Der fromme Tanz« (1925) einen Teil der Berliner Szene.
1929
Der Rechtsausschuss des Deutschen Reichstags beschließt eine Empfehlung zur Reform des § 175, nach der die »einfache Homosexualität« unter erwachsenen Männern straffrei werden sollte. Eine notwendige Abstimmung über diese Empfehlung kommt bis zum Ende der Weimarer Republik und dem Beginn der NS-Diktatur 1933 nicht mehr zustande.
1933
Die »Nationalsozialistische Deutsche Arbeiterpartei (NSDAP)« unter ihrem »Führer« Adolf Hitler hatte schon vor 1933 angekündigt, dass sie Homosexuelle als »Gefahr für den Fortbestand des Volkes« betrachte und entsprechend schwer zu bestrafen gedenke. Nach der so genannten »Machtergreifung« im Januar 1933 werden die meisten Homosexuellenlokale geschlossen und alle Homosexuellenorganisationen verboten. Gezielt verfolgt werden zunächst jedoch in erster Linie nur diejenigen, die sich auch politisch oppositionell engagiert hatten. So wird am 6. 5. 1933 das Berliner »Institut für Sexualwissenschaft« von NS-Studenten gestürmt und geplündert und die meisten Bücher und Dokumente werden während der öffentlichen Bücherverbrennung am 10. 5. 1933 mit ins Feuer geworfen. Mehrere bekannte Mitglieder des WhK werden verhaftet. Magnus Hirschfeld entgeht der Verhaftung nur, weil er sich bereits vor 1933 auf einer Auslandsreise befunden hatte und bis zu seinem Tode 1935 nicht mehr nach Deutschland zurückkehrt.
Ein anderer Grund für die anfangs nicht systematische Verfolgung aller Homosexuellen besteht darin, dass einige führende Nationalsozialisten in der Öffentlichkeit selbst als homosexuell bekannt sind. Am prominentesten war zweifelsohne der Stabschef der SA-Schlägertruppen Ernst Röhm (1887–1934), der als Vertrauter Hitlers galt.
1934
Nicht nur wegen Machtkämpfen zwischen SA und Militär, sondern auch wegen Differenzen über den weiteren Weg der NS-Diktatur beschloss Hitler im Juni 1934, Ernst Röhm, seine Vertrauten sowie eine Reihe politischer Gegner ermorden zu lassen. Diese Mordaktion begann in den Morgenstunden des 30. 6. Sie wurde später der Öffentlichkeit gegenüber als notwendig gerechtfertigt, um einem angeblich geplanten »Putsch« Röhms zuvorzukommen. Obwohl Hitler über Röhms Homosexualität bereits Jahre im Bilde war, wurde in der offiziellen Berichterstattung besonders das »ausschweifende Leben Röhms und seiner Lustknaben« angeprangert. Ab jetzt begann die systematische Verfolgung homosexueller Männer. Im Oktober 1934 erhielten alle deutschen Polizeidienststellen die Gestapo-Anweisung, eine »namentliche Liste sämtlicher Personen (anzufertigen), die sich irgendwie homosexuell betätigt haben«.
1935
Am 18. 6. 1935 wurde der § 175 dahingehend verschärft und um den § 175a erweitert, dass nun »Unzucht unter Männern« überhaupt, das heißt auch einfachste oder vermutete Liebesbekundungen, wie Blickkontakte oder Liebesbriefe, straffähig wurden und darüber hinaus Zuchthaus bis zu zehn Jahren für »schwere Fälle« angesetzt werden konnte.
1936
Im Zuge der Neuorganisation der Kriminalpolizei wurde im Oktober 1936 die »Reichszentrale zur Bekämpfung der Homosexualität (§ 175) und der Abtreibung (§ 218)« eingerichtet. Die Zusammenfassung dieser beiden Ressorts erschien den Nazis deshalb logisch, da sowohl homosexuelle Männer als auch Frauen, die sich zur Abtreibung gezwungen sahen, als »bevölkerungspolitische Blindgänger« betrachtet wurden.
1937
Diese Ideologie erläuterte der Reichsführer der SS Heinrich Himmler (1900–1945) im Februar 1937 u. a. wie folgt:
»Es gibt unter Homosexuellen Leute, die stehen auf dem Standpunkt: Was ich mache, geht niemanden etwas an, das ist meine Privatangelegenheit. Alle Dinge, die sich auf dem geschlechtlichen Sektor bewegen, sind jedoch keine Privatangelegenheit, sondern sie bedeuten das Leben und das Sterben eines Volkes, bedeuten die Weltmacht…«
1939
Am 1. 9. 1939 Beginn des Zweiten Weltkriegs durch Überfall der deutschen Wehrmacht auf Polen.
1940
Im Juli 1940 ordnet Heinrich Himmler offiziell an, »alle Homosexuellen, die mehr als einen Partner verführt haben, nach ihrer Entlassung aus dem Gefängnis in politische Vorbeugehaft zu nehmen«, das heißt in ein KZ einzuliefern.
Auch ohne diese Anweisung war bereits ab Februar 1933 (erstmals im KZ Hamburg-Fuhlsbüttel) die Kategorie der homosexuellen Häftlinge eingeführt worden, die später in den meisten KZ mit einem rosa Stoffwinkel gekennzeichnet wurden, der auf der Sträflingskleidung aufgenäht zu tragen war – ähnlich den gelben Winkeln der jüdischen oder den roten Winkeln der politischen Gefangenen.
Als Homosexuelle verdächtigte oder denunzierte Männer konnten auch ohne Gerichtsurteil direkt in ein Konzentrationslager als so genannte »Schutzhäftlinge« verbracht werden.
1941
Durch einen »Führer-Erlass« wurde im November 1941 angeordnet, dass homosexuelle Handlungen in der SS und der Polizei »ohne Rücksicht auf das Lebensalter« mit dem Tode bestraft werden müssten.
1945
Nach offiziellen Statistiken sind zwischen 1933 und dem Kriegsende im Mai 1945 allein 50000 Männer nach § 175 verurteilt worden. Schätzungen unter Historikern gehen davon aus, dass davon etwa 10000 Männer aller Altersstufen und Berufe in Konzentrationslager verschleppt wurden, wo die meisten von ihnen den Tod fanden. Viele überlebende Zeugen schilderten, dass die »Häftlinge mit dem rosa Winkel« oft besonders grausamen Quälereien und Folterungen ausgesetzt waren. Anders als die jüdischen Häftlinge fielen sie jedoch nicht der systematischen Massenvernichtung in Gaskammern zum Opfer.
1945 – 1968
Während für die meisten politisch oder religiös Verfolgten im Mai 1945 endlich die Befreiung erfolgte, blieb die Ächtung für Homosexuelle weiter bestehen. Der § 175 blieb in der verschärften Form von 1935 in Kraft und danach Verurteilte konnten auf keinerlei Entschädigung hoffen. Im Gegenteil: Die Zahl der neuerlichen Verhaftungen nach § 175 überstieg in den ersten zehn Jahren der BRD bei weitem die Zahl der Verhaftungen während der Weimarer Republik und lag Ende 1959 bei über 30000.
1969
Erst vierundzwanzig Jahre nach Ende der NS-Diktatur wurden in der BRD homosexuelle Beziehungen zwischen erwachsenen Männern straffrei. Der reformierte § 175 bestrafte jedoch weiter Männer über 18 Jahre, die mit Männern unter 21 Jahre sexuelle Kontakte hatten. Erst nach 1969 wurde es in der BRD möglich, dass homosexuelle Männer und Frauen sich offen organisieren und für ihre gesellschaftliche Achtung arbeiten konnten.
1971
Im Zweiten Deutschen Fernsehen (ZDF) wurde der aufrüttelnde Film »Nicht der Homosexuelle ist pervers, sondern die Situation, in der er lebt« des jungen Filmemachers Rosa von Praunheim ausgestrahlt. In dem Film wurde zu einer Selbstorganisation homosexueller Männer und zum Aufbau einer politischen Schwulenbewegung aufgerufen. Vor allem in Universitätsstädten griffen junge Leute diese Idee auf. Erste schwule und lesbische Aktionsgruppen und Initiativen entstanden.
1973
Obwohl in diesem Jahr eine Ergänzung zur Reform des § 175 bewirkte, dass sexuelle Kontakte zwischen Männern über 18 Jahre einheitlich straffrei waren, entsprach dies nach wie vor nicht dem Bewusstsein der Bevölkerungsmehrheit. Wissenschaftliche Umfragen belegen, dass homosexuelles Verhalten bei weiten Teilen der Bevölkerung nur versteckt geduldet wird und offen auftretende homosexuelle Jungen und Männer, aber auch Mädchen und Frauen, mit aggressiven Reaktionen rechnen müssen.
Die psychische Arbeit des Akzeptierens der eigenen Homosexualität ist unter diesen gesellschaftlichen Bedingungen eine nach wie vor schwere seelische Belastung, bei der die meisten homosexuellen Jugendlichen noch immer allein gelassen werden: Die Anzahl versuchter und gelungener Selbstmorde ist bei homosexuellen Jugendlichen mehr als doppelt so hoch wie bei gleichaltrigen heterosexuellen Jugendlichen. Sie ist am höchsten zwischen dem 16. und 18. Lebensjahr.
1981
Seit dem Auftreten der Immunschwächekrankheit Aids und einer Zunahme rechtsextremer und nationalistischer Strömungen bei weiten Teilen der Bevölkerung ist durchgängig ein Anwachsen von Gewalt gegenüber Homosexuellen zu registrieren. Selbst wenn insgesamt das Thema Homosexualität in den Medien seinen Sensationswert verloren hat und einige positive Filme und Bücher halfen, ein realistischeres Bild zu zeichnen, so ist die Verbindung von Homosexualität und Kriminalität (»der homosexuelle Lustmörder«) noch immer ein beliebter Kaufanreiz der Boulevardpresse.
In Schule und Jugendarbeit gehört – vor allem unter männlichen Jugendlichen – das Schimpfwort »Schwuler« keineswegs zu den ungewöhnlichen. Eine Hilfe bei der Identitätssuche homosexueller Jugendlicher findet sich bislang in keinem Lehrplan und wird bisher beinah ausschließlich der Eigeninitiative von schwul-lesbischen Beratungsstellen überlassen, die in der Regel nur in größeren Städten zu finden sind.
1989
Im Juli 1989 wird in der damaligen DDR der bis dahin noch bestehende Sonderparagraf für Homosexuelle abgeschafft.
1990
Für eine Übergangszeit wird im vereinten Deutschland auf dem Gebiet der ehemaligen BRD der § 175 noch weiter bestehen, auf dem Gebiet der ehemaligen DDR nicht.
Während in anderen europäischen Ländern wie Schweden, Dänemark und den Niederlanden sogar Gesetze bestehen, die eine Diskriminierung von Menschen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung bestrafen, wird in Deutschland noch der politische Streit darüber geführt, ob ein Sonderparagraph 175 für Homosexuelle weiter bestehen soll.
1991
In den Koalitionsvereinbarungen der neuen christliberalen Bundesregierung wird festgelegt, den § 175 in der kommenden Regierungszeit abzuschaffen. Geplant ist eine neue Gesetzesregelung, die das so genannte »Schutzalter« für sexuelle Beziehungen für hetero- wie homosexuelle Menschen auf 16 Jahre festlegen soll.
1994
Der § 175 wird offiziell abgeschafft in Deutschland. Es gibt vor dem Gesetz keinen Sonderparagrafen gegen Homosexuelle mehr.
1995
Ein Antrag der Fraktion von »Bündnis 90/Die Grünen« im Deutschen Bundestag, den § 175 als »nationalsozialistisches Unrecht« anzuerkennen und damit eine großzügigere Entschädigung für NS-Opfer zu ermöglichen, wird abgelehnt.
Durch neuere Veröffentlichungen (vor allem der Historikerin Claudia Schoppmann) wird deutlich, dass lesbische Frauen ebenfalls in der NS-Zeit verfolgt wurden, wenn auch nicht mit einem eigenen Gesetz und im gleichen Umfang wie die Männer.
1996
Nach der Befreiung von der Apartheid wird in Südafrika als erstem Land der Welt die Diskriminierung aufgrund von »sexueller Orientierung« in der Verfassung untersagt und die Rechte von »sexuellen Minderheiten« damit ausdrücklich geschützt.
1997
Die Menschenrechtsorganisation Amnesty International veröffentlicht einen Bericht, nach dem in neun Ländern der Welt die Todesstrafe bei Homosexualität besteht, in vielen Ländern mehrjährige bis lebenslange Haftstrafen und in noch mehr Ländern Überfälle auf lesbische Frauen und homosexuelle Männer mit Duldung oder auch Unterstützung offizieller Stellen wie zum Beispiel der Polizei stattfinden.
1998
Nachdem homosexuelle Frauen und Männer ihre Partnerschaften in mehreren europäischen Ländern wie etwa Dänemark und den Niederlanden offiziell anerkennen (und so auch schützen) lassen können, werden entsprechende Initiativen in einigen Bundesländern Deutschlands (u. a. in Hamburg und Nordrhein-Westfalen) eingebracht.
2000
In den USA erregt im Frühjahr der nördliche Bundesstaat Vermont internationales Aufsehen, als dieser als Erster die gesetzliche Anerkennung homosexueller Partnerschaften in Form von »Civil Unions«, die auch das Recht auf Adoption von Kindern einschließen, einführt.
Im Sommer legt die rot-grüne Bundesregierung in Deutschland einen ersten Gesetzentwurf zur Anerkennung homosexueller Partnerschaften vor. Die CDU/CSU-Opposition kündigt Widerstand an.
Der Deutsche Bundestag verabschiedet eine Erklärung, wonach die Verfolgung und Verurteilung von Homosexuellen nach §175 und §175a als »nationalsozialistisches Unrecht« anzusehen sind und danach Verurteilte nicht mehr als vorbestraft gelten dürfen. Eine entsprechende Entschädigungsregelung für die betroffenen Opfer ist damit nicht verbunden.
2001
Als erster Bürgermeister in Deutschland erklärt der Regierende Bürgermeister von Berlin, Klaus Wowereit (SPD), nach seiner Wahl im Juni 2001 öffentlich, dass er schwul ist: »Ich bin homosexuell und das ist gut so.« Die Öffentlichkeit reagiert ganz überwiegend positiv.
2006
Seit 2006 werden in Russland Gesetz gegen Homosexuelle eingeführt, die 2013 in einem nationalen Gesetz gipfeln, demzufolge »Propaganda für nicht-traditionelle Beziehungen gegenüber Minderjährigen« unter Strafe gestellt wird. Seitdem wurden mehrere LGBTI-Menschenrechtsaktivisten nach diesem Gesetz verhaftet. Am 17. Januar 2014 erklärte Russlands Präsident Vladimir Putin (*1952) vor internationalen freiwilligen Helfern während der Olympischen Winterspiele in Sotchi, dass »Homosexuelle nichts zu befürchten haben in Russland – sie müssen jedoch unsere Kinder in Ruhe lassen.«
2010 – 2011
Am 26. Januar 2011 wird der frühere Lehrer und offen schwule ugandische Menschenrechtsaktivist David Kato (1964-2011) in seinem Haus erschlagen, nachdem eine Zeitung im Oktober 2010 auf der Titelseite dazu aufgerufen hatte, Homosexuelle »aufzuhängen«, weil sie sich angeblich an Kindern »vergreifen würden«. Unter den 100 mit Namen und Fotos angeprangerten Schwulen befand sich auch David Kato.
2012
Am 12. Oktober beschließt nunmehr der Bundesrat auf Antrag der Länder Berlin, Brandenburg, Hamburg und Nordrhein-Westfalen eine Aufforderung an die Bundesregierung, »Maßnahmen zur Rehabilitierung und Unterstützung für die nach 1945 in beiden deutschen Staaten wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen Verurteilten vorzuschlagen.«
2014 – 2015
Im Mai 2014 gewinnt der Österreicher Thomas Neuwirth (*1988) als Dragqueen Conchita Wurst den Eurovision Song Contest in Kopenhagen, der weltweit von rund 180 Millionen Fernsehzuschauern verfolgt wird. Er spricht sich seitdem als offen Homosexueller immer wieder für die Rechte sexueller Minderheiten aus, unter anderem auch vor dem Europa-Parlament in Brüssel und vor einer UNO-Versammlung in Wien, wo er/sie von UNO-Generalsekretär Ban Ki-moon (*1944) im November empfangen wurde.
Im Februar unterschreibt Ugandas Präsident Yoweri Museveni (*1944) ein Gesetz, wonach in dem ostafrikanischen Land mit ca. 40 Millionen Einwohnern nicht nur lebenslange Haft für erwachsene Männer eingeführt wird, denen eine homosexuelle Beiziehung nachgewiesen werden kann, sondern auch mehrjährige Haftstrafen für alle (selbst Familienmitglieder), die Menschen nicht anzeigen, von denen sie wissen oder denken, dass sie homosexuell sind. Auch Menschenrechtsarbeit für sexuelle Minderheiten wird unter Strafe gestellt. Die Kampagne gegen Homosexuelle in Uganda und einigen anderen afrikanischen Ländern wird finanziell vor allem von fundamentalistischen Kirchen aus den USA unterstützt. In 38 von 54 afrikanischen Staaten bestehen Gesetze, die langjährige Haftstrafen gegen Homosexuelle androhen.
– nur in Südafrika werden die Rechte sexueller Minderheiten anerkannt. Im August wird das Gesetz wegen eines Formfehlers vom Obersten Verfassungsgericht für ungültig erklärt. Die Mehrheit des Parlaments ist jedoch bereit, das Gesetz 2015 erneut als korrekt zu bestätigen; eine Gruppe spricht sich selbst für die Todesstrafe aus.
2017
Am 22. Juli 2017 tritt das Gesetz zur strafrechtlichen Rehabilitierung der nach dem 8. Mai 1945 wegen einvernehmlicher homosexueller Handlungen verurteilten Personen und zur Änderung des Einkommensteuergesetzes in Kraft. Einen Monat zuvor, am 22. Juni hat der Bundestag darüber entschieden.
Acht Tage später, am 30. Juni entscheidet der Bundestag wieder über ein Gesetz, welches homosexuelle betrifft. Die „Ehe für alle“ wird beschlossen, seit dem 01. Oktober des gleichen Jahres dürfen nun auch gleichgeschlechtliche Paar heiraten.
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